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Verkaufspreis,GmbH,Nahe Angehörige

Vater V, Sohn S und Tochter T sind an der GmbH beteiligt. Sohn S hat mit gefälschten Rechnungen Gelder der GmbH unterschlagen. Nachdem dies von V entdeckt wurde, war das Verhältnis in der Familie zerrüttet. Man hat sich darauf geeinigt, dass S aus der GmbH sowohl als Geschäftsführer als auch als Gesellschafter ausscheiden muss und seine Anteile von ca. 2 % an T verkaufen muss. Für eine spätere Schenkung von GmbH-Anteilen von V an T innerhalb eines Jahres ist eine Bewertung durchzuführen. Frage: 1. Kann für diese Bewertung gem. § 11 II S. 2 BewG der an S gezahlte Verkaufspreis herangezogen werden? Es handelt sich zwar nicht um fremde Dritte, aufgrund der geschilderten Vorfälle und der daraus zerrütteten Familienverhältnisse ist jedoch davon auszugehen, dass eine ausgewogene Kaufpreisfindung beim Verkauf von S an T stattgefunden hat, da sowohl S als auch T entsprechend ihre eigenen Interessen gewahrt haben. 2. Gibt es diesbezüglich Anhaltspunkte in der Rechtsprechung? 3. Welche Argumente können für die Bewertung anhand des Verkaufspreises vorgebracht werden?
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