Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Immobilien,Familienheim,Schenkung

Folgender Sachverhalt: Die verwitwete Steuerpflichtige A ist aufgrund eines Berliner Testaments* Eigentümer zweier Grundstücke X, bebaut mit einem Zweifamilienhaus, davon 1 Einheit selbst bewohnt, die andere unentgeltlich ihrer Enkelin (Tochter von C) zu Wohnzwecken überlassen. Die Steuerpflichtige A hat zwei Töchter, das Grundstück X soll die Tochter B geschenkt bekommen, die dieses Haus nach dem Tod der Mutter vermieten oder verkaufen wird. Der Wert dürfte unter 400.000 € liegen. Ist eine Schenkung noch vor dem Tod auch bei einem Berliner Testament zulässig? Das zweite Grundstück Y, Wert ca. 800.000 €, ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, das die zweite Tochter C unentgeltlich bewohnt. Im Kellergeschoss nutzt ihr Ehemann etwa 20 % unentgeltlich für seine freiberufliche Tätigkeit. Da der Wert des Grundstücks Y den Freibetrag der Tochter von 400.000 € übersteigt, stellt sich die Frage, ob es aus steuerlichen Gründen empfehlenswert ist, dass die Schenkung von A zu 52 % an die Tochter C und zu je 24 % an die beiden Töchter der Tochter C erfolgen soll. Ferner stellt sich die Frage, ob hier eine Vergünstigung für den Übergang eines Familienheims zur Anwendung kommen kann. *Berliner Testament: Wir, die Eheleute, setzen uns gegenseitig zu Erben ein. Erben nach dem zuletzt Versterbenden sind unsere beiden Töchter.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen