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§ 5 Abs. 2 ErbStG,Zugewinnausgleichsermittlung,Zuwendungswille

Die Personen A und B sind seit 2012 im gesetzlichen Güterstand verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Der Güterstand soll nun per Vertrag in die Gütertrennung gewechselt werden. Es findet ein Zugewinnausgleich gemäß § 5 (2) ErbStG statt. Die Parteien haben sich auf eine Ausgleichsforderung geeinigt. Fragen: Können im Rahmen des Vorgangs zusätzlich Schenkungen nach § 7 ErbStG verwirklicht werden, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass sich die Eheleute in der Höhe der Vermögenswerte getäuscht haben (Firma des A ist z.B. weniger wert als angenommen)?
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