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Steuerklasse I,Stiefkind

Frau A hat aus ihrer ersten Ehe ein Stiefkind, nach ihrer Scheidung hat sie erneut geheiratet. Zusammen mit ihrem neuen Ehemann ist sie zu 50 % Eigentümerin an einer Wohnung, welche an das Stiefkind verschenkt werden soll. Gilt für die Schenkung des neuen Ehemanns an das Stiefkind der A ebenfalls der Freibetrag von 400.000 € gem. § 15 ErbStG?
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