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schwebender Grundstückskaufvertrag,Sachleistungsanspruch,§ 13d,§ 10 Abs. 6 ErbStG

Unsere Mandantin ist Gesellschafterin einer GbR. Die GbR hat mit Kaufvertrag im Dezember 2019 eine Immobilie, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, erworben. Kaufpreiszahlung war für 31. Januar 2020 vereinbart. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgte im März 2021. Die Gesellschafterin ist Mitte Januar 2020 verstorben. Wie ist der Anteil der verstorbenen Gesellschafterin an der Immobilie für die Erbschaftsteuer zu bewerten? Sind die Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb zum Todestag bestehen – Notarkosten, Grunderwerbsteuer etc. –, in voller Höhe anzusetzen, oder ist aufgrund § 13d ErbStG nur eine anteilige Berücksichtigung möglich?
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