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Verwaltungsvermögen,junge Finanzmittel,Betriebsvermögen

Unser Mandant hat einer GmbH & Co. KG, an welcher seine Frau zu 80 % und sein Sohn zu 20 % beteiligt ist, ein Darlehen über 3.000.000 € gewährt. Derzeit stehen Überlegungen zur Vermögensnachfolge an. Unser Mandant würde im Zuge der Vermögensnachfolge von seiner Frau das hälftige Familienwohnheim erwerben und hierfür ca. 1.500.000 € an sie entrichten. Die liquiden Mittel würden aus der teilweisen Rückzahlung der Darlehensforderung stammen. Die Ehefrau würde sodann eine entsprechende Einlage (EK) von 1.500.000 € in die GmbH & Co. KG leisten. Nach Ablauf von mindestens zwei Jahren würde die Ehefrau ihre Kommanditbeteiligung auf den Sohn übertragen. Es stellt sich nun die Frage, ob die Einlage in die Gesellschaft der schenkungsteuerlichen Begünstigung entgegensteht? Grundsätzlich sollte doch nach Ablauf von zwei Jahren (junge Finanzmittel) die Einlage unschädlich sein, korrekt?
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