Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Restnutzungsdauer Gebäude,Ertragswertverfahren,§ 185 BewG

Mein Mandant A hat am 20.10.2005 ein Zwölffamilienhaus mit Baujahr ca. 1900 für 45.000 € erworben. Es war nicht bewohnbar. Er hat es im Jahr 2005 für 400.000 € saniert und seitdem vermietet. Jetzt veräußert er es an seinen Vater. Dieser schließt nach Erwerb mit seinem Sohn B einen Erbvertrag über dieses Haus ab. Der Sohn B soll im Fall des Versterbens des Vaters alleiniger Erbe des Hauses werden. Wenn der Vater in zwei Jahren verstirbt, und es wäre eine ErbSt-Erklärung zu erstellen, habe ich die Frage, welches Baujahr maßgeblich ist, 2005 oder 1900? Die Modernisierung hat ja nicht innerhalb der letzten zehn Jahre stattgefunden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen