Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 13d ErbStG,Wohnzwecke,unentgeltlich

Zum Nachlass des Erblassers gehört ein bisher zu eigenen Wohnzwecken genutztes „Familienheim“, das zunächst – allerdings auf zwei Jahre befristet – von der überlebenden Ehegattin weiterhin bewohnt wird. Damit entfällt die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG. Frage: Kann für diesen Fall der 10%ige Verschonungsabschlag nach § 13d EStG in Anspruch genommen werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen