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Nachlass,Lebensversicherung,§ 3 ErbStG

Versicherungsnehmer ist unser Mandant, welcher am 31.10.2019 verstorben ist, versicherte Person ist und war seine Tochter. Der Rückkaufswert der kapital-/renten-/fondsgebundenen Versicherung zum Zeitpunkt des Todes ist 21.641,19 €. Es wurde jetzt lediglich der Versicherungsnehmer geändert, und zwar in den Testamentsvollstrecker, da die Tochter des Mandanten noch minderjährig ist. Ist diese Versicherungssumme mit in die Erbmasse zu rechnen?
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