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Einbringung in GmbH,Betriebsaufspaltung,Verschonung

Mein Mandant hat im Juni 2020 einen Gewerbebetrieb mit 100 Angestellten geerbt. Nun möchte er die Angestellten und das Betriebsunternehmen in einer GmbH fortführen. Das Vermögen (auch die wesentlichen Betriebsgrundlagen) verbleibt im Einzelunternehmen und wird an die GmbH verpachtet. Es entsteht eine Betriebsaufspaltung und eine umsatzsteuerliche Organschaft, da mein Mandant die Anteile an der GmbH alleine hält. Meine Frage lautet: Hält mein Mandant in dieser Konstellation die Verschonungsregelung ein, wenn das Personal ansonsten in der nötigen Höhe (dann in der GmbH) bestehen bleibt, und fällt somit keine Erbschaftssteuer an? Falls diese Konstellation schädlich ist, zu welchem Wert müsste das Betriebsvermögen dann erbschaftssteuerlich angesetzt werden (Verkehrswert), Auflösung sämtlicher stiller Reserven?
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