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Familienheim,§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Der Ehemann verstarb. Da kein Testament vorhanden war, trat die gesetzliche Erbfolge ein. Der Verstorbene wurde beerbt von seiner Ehefrau (50 %) und den beiden erwachsenen Kindern (je 25 %). Zum Nachlass gehört (neben anderen Vermögenswerten) das Familienheim, das vom Ehemann und der Ehefrau bewohnt wurde und von der Ehefrau weiterhin (alleine) bewohnt wird. Die beiden Kinder wohnen an anderen Orten/in anderen Wohnungen. Kann die Steuerbefreiung für das Familienheim (§ 13 ErbStG) nur anteilig zu 50 % von der Ehefrau beansprucht werden, oder können auch die beiden Kinder die anteilige Steuerbefreiung (jeweils 25 %) geltend machen, obwohl sie nicht in dem Haus wohnen?
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