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Kaufpreisgestaltung,Bewertungsfragen,§ 12 BewG

Unsere Mandanten möchten eine Immobilie auf die Kinder übertragen. Geplant ist eine Gegenleistung in Form einer monatlichen Annuität in Höhe von 5.000 €, die auf die Lebensdauer der Eltern begrenzt werden soll. Die Verzinsung soll angemessene 2 % für die Stundung des Kaufpreises betragen. Ist eine solche Gestaltung möglich? Das Finanzamt rechnet bei lebenslangen Leistungen immer mit 5,5 % Zinsen. Wenn wir es richtig verstehen, gilt dies nur für unverzinsliche Leistungen, wir möchten aber gerade einen angemessenen Zinssatz vereinbaren. Zudem liegen wir wohl in einer niedrigen Verzinsung (unter 3 %); gibt es dabei noch etwas zu beachten? Ist die Regelung wegen niedriger Verzinsung nicht in der heutigen Zeit überholt? Könnte man entsprechend vorgehen und anhand der Lebenserwartung (Annahme 20 Jahre) den Barwert der Gegenleistung mit Zinssatz 2 % berechnen und zugrunde legen?
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