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Nachlassverbindlichkeit,Pflegeverpflichtung,aufschiebend bedingte Last

A ist am 20.4.2021 verstorben. Alleiniger Erbe ist sein Bruder B. Dieser erbt ein bebautes Grundstück von A. Das Grundstück ist mit einer Pflegeverpflichtung gegenüber C, der Mutter von A und B, belastet. C ist allerdings noch nicht pflegebedürftig. Kann B die Pflegeverpflichtung gegenüber seiner Mutter C als Nachlassverbindlichkeit geltend machen?
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