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Kettenschenkung,Eltern ? Kind,§ 7 ErbStG

Unsere Mandantin ist Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstücks (Verkehrswert 415.000 € und Grundbesitzwert 346.000 €). Es ist von dem Notar beabsichtigt, dass die Mandantin ihrem Ehemann die Hälfte des Grundstücks übertragt (Schenkung) und anschließend die Eltern in einer zweiten Urkunde das Grundstück ihrer Tochter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Die Beurkundung soll am selben Tag erfolgen. Ist die Übertragung am selben Tag steuerlich schädlich? Muss vorher eine Eintragung des Vaters im Grundbuch erfolgt sein?
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