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Teilentgelt,Belastung,Bereicherung

Unsere Mandanten haben (sehr unglücklich) ein EFH von den Eltern des Ehemannes zu je 1/2 übertragen bekommen. Der Wert des Objekts wurde mit 250.000 € beziffert. Als Gegenleistung wurden 65.000 € und ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern (Mutter 74 J/Vater 82 Jahre) vereinbart. Die 65.000 € wurden bei der Bank finanziert (Kreditnehmer Sohn und S Tochter). Im Innenverhältnis wurde aber vereinbart, dass nur die S Tochter belastet ist mit der Finanzierung (privatrechtlicher Vertrag). Der Jahreswert des Wohnrechts beträgt laut Vertrag 12.000 €. Wie berechnet sich die Bereicherung der S Tochter? Besteht bei Wohnrecht (hier sind die Beschenkten ja gewissermaßen Gesamtschuldner) die Möglichkeit, das volle Wohnrecht bei der S Tochter als Gegenleistung abzuziehen?
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