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§ 13a ErbStG,Grundstücke als Verwaltungsvermögen,Bewertung von Betriebsvermögen (vereinfachtes Ertragswertverfahren)und Substanzwert)

Mandant A möchte seinen Betrieb (Einzelfirma) auf die beiden Söhne B und C zu gleichen Anteilen unentgeltlich übertragen. Im Betriebsvermögen des Betriebs befindet sich ein Grundstück samt Gebäude, beide werden zu 100 % betrieblich genutzt und sind in der Einzelfirma aktiviert. Das Gebäude (anteilig) sowie einige Maschinen des Betriebs sind dauerhaft an ein fremdes Unternehmen vermietet. Die vermietete Fläche des Gebäudes beträgt rund 23 %. Den Rest des Gebäudes und der verbleibenden Maschinen nutzt A für seine eigenen gewerblichen Zwecken. Die Mieteinnahmen sowie alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermietung, die eigenen gewerblichen Erlöse und Aufwendungen sind zusammen in einer GuV des A berücksichtigt. Frage 1: Kann der gesamte Betrieb nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden, oder muss das Grundstück samt Gebäude extra bewertet werden? Meines Erachtens nach muss das Grundstück samt Gebäude nicht extra bewertet werden, da es zu 100 % notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Ansonsten hätten der damalige Kollege weder Grundstück noch das Gebäude zu 100 % aktiviert. Frage 2: Bei dem vermieteten Teil des Gebäudes handelt es sich m.E. nach um Verwaltungsvermögen. Wie kann dieses Verwaltungsvermögen ermittelt werden? Kann der durch das vereinfachte Ertragswertverfahren ermittelte Betrag (des gesamten Unternehmens) anteilig der Fläche (23 %) als Verwaltungsvermögen angesetzt werden? Oder muss hierfür das Gebäude samt Grundstück extra bewertet werden und dieser Wert in Höhe der vermieteten Fläche (23 %) angesetzt werden? Oder kann die GuV aufgeteilt werden in eine GuV für das „vermietete Unternehmen“ und das „aktive Unternehmen“ und für diese beiden Unternehmen der Wert anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens ermittelt werden? Frage 3: Wird für die Übertragung die Regelverschonung gewährt, wenn die Söhne B und C die bisherige Einzelfirma in Form einer GbR weiterführen (keine Arbeitnehmer vorhanden)? Oder wird diese Art der Übertragung nicht verschont (Voraussetzung, das Verwaltungsvermögen unter 90 % des gesamten Vermögen etc. gilt als unterstellt)? Frage 4: Inwiefern ist eine Überweisung auf das Privatkonto in Höhe von 150.000 € drei Monate vor dem Übertragungsstichtag noch schenkungssteuerlich und bei der Bewertung (Substanzwert) zu berücksichtigen?
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