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§ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG,Vorleistungen,Darlehensverzicht

Mutter (M) + Vater (V) schenken Sohn (S) das Haus, das sie selbst 2012 gebaut haben und das seither Sohn unentgeltlich nutzt. Sohn hat bei Bau des Hauses im (Jahr 2012) 150.000 € dazugezahlt (für den Ausbau des Kellers). Außerdem hat der Sohn darüber hinaus im Folgejahr weitere 100.000 € bezahlt für Außenanlagen. Sind die Zuzahlungen des Sohnes S vom Wert seiner Bereicherung abzugsfähig? Wäre der Fall anders zu bewerten, wenn die Eltern und der Sohn einen Darlehensvertrag abgeschlossen hätten?
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