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Nießbrauch,Verkehrswert,Gutachten

M ist mit F verheiratet und sie haben einen gemeinsamen Sohn S. M ist vermögend und möchte S sein im Privatvermögen befindliches vermietetes Mehrfamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchvorbehalt überlassen. M ist schwerstkrank, und die Lebenserwartung liegt bei unter einem Jahr. M möchte das MFH durch einen Gutachter für schenkungsteuerliche Zwecke bewerten lassen, damit nicht § 14 BewG greift. Ist dies möglich und wenn ja, was passiert, wenn M vor der Gutachtenfertigstellung verstirbt bzw. wie wäre vorzugehen?
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