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Anfangsvermögen,Zugewinn

Unser Mandant A ist 2018 verstorben. Alleinerbin ist die Tochter T. Unser Mandant war verheiratet im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Ehefrau hat als Vermächtnis das Wohnrecht an dem Familienheim erhalten und zusätzlich sämtliche Gemeinschaftskonten. Das Anfangsvermögen beider Ehepartner betrug 0 € beziehungsweise war geringfügig. Das Vermögen der Eheleute betrug zum Todeszeitpunkt von A mehrere Millionen €. 1. Wie weist man den Anfangswert des Vermögens mit 0 € nach? Oder ist das Erbschaftsteuerfinanzamt in der Beweislast eines höheren Werts? 2. Der Wert des Wohnrechts und der Gemeinschaftskonten ist geringer als der Betrag, der sich aus der Zugewinngemeinschaft als Zugewinn für die Ehefrau ergibt. Kann die Tochter den Rest des Zugewinns an die Ehefrau (Mutter) auszahlen und dies dann als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen? Gibt es Fristen, die dazu beachtet werden müssen, oder können Mutter und Tochter jetzt noch eine Vereinbarung darüber schließen? Der Erbschaftsteuerfall ist noch nicht vom Finanzamt veranlagt.
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