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beurkundete Schenkung,Vertragsänderung,mittelbare Grundstücksschenkung

Sachverhalt: Der Vater V hat der Tochter T (beides deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz und dauerdem Aufenthalt in Deutschland) mit notariellem Schenkungsvertrag ein Schenkungsversprechen über 550.000 € nach Wahl des Schenkers als Geldbetrag oder inländische Immobilien mit diesem Verkehrswert gegeben. Im notariellen Vertrag ist geregelt, dass der Betrag nicht vor dem 01.01.2023, spätestens jedoch am 01.01.2026 fällig wird. Nun erwirbt die Tochter aktuell eine Immobilie in Österreich. Der Vater hat den Geldbetrag bereits jetzt übrig und möchte der Tochter diesen Geldbetrag mit der Auflage schenken, diese für den Erwerb der Immobilie in Österreich zu verwenden. Ziel ist es, den Schenkungsbetrag dann nicht mit dem Nominalwert der Immobilie, sondern mit dem geringeren Bedarfswert der Immobilie anzusetzen. Es gab bereits zahlreiche Vorschenkungen, so dass der 30-%-Steuersatz für die Schenkung anzuwenden ist. Fragen: 1. Der Vater nimmt die Schenkung der 550.000 € bereits jetzt im Jahr 2021 vor. Dem Finanzamt liegt der notarielle Schenkungsvertrag mit einem Schenkungsdatum 01.01.2023 bis 01.01.2026 vor. Kann das Finanzamt dann in diesem Zeitraum eine Schenkung und Rückschenkung bzw. einen schenkungsteuerpflichtigen Verzicht auf die Schenkung ansetzen, oder wird die Schenkung nur einmal im Jahr 2021 schenkungsteuerpflichtig, und die unterlassene Schenkung im Zeitraum 01.01.2023 bis 01.01.2026 ist dann schenkungsteuerrechtlich nicht mehr relevant? 2. Da ab 2023 wieder der Freibetrag von 400.000 € zur Verfügung steht, ist die Überlegung, im Zeitraum 2021 bis 2023 ein Darlehen zu gewähren und dann im Jahr 2023 auf das Darlehen zu verzichten. Kann der Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens unter der Bedingung erfolgen, diese Schenkung bereits für die im Jahre 2021 erworbene Immobilie zu verwenden? Somit wäre das Datum Erwerb der Immobilie vor dem Datum der zweckgebundenen Schenkung des Betrags?
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