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Freibetrag,Steuerklasse,Stiefkind

Ein Ehepaar hat zwei jeweils leibliche eigene Kinder. In die Ehe hat die Mutter ein Kind mitgebracht. Das rechtliche Verhältnis zum leiblichen Vater dieses weiteren Kindes besteht unverändert fort. Der Stiefvater hat das dritte Kind also nicht adoptiert. Der Stiefvater möchte nun Schenkungen an seine Kinder vornehmen. Er möchte hierbei auch seiner Stieftochter in gleichem Umfang Vermögen zukommen lassen. In welcher Höhe bestehen bei Schenkungen vom Stiefvater an das Stiefkind Freibeträge, und welche Steuerklasse ist anwendbar?
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