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Entgelt,Schuldbeitritt,Freistellungsverpflichtung

Folgender Sachverhalt wurde an uns herangetragen: Ein unverheirateter Mann erwirbt als alleiniger Eigentümer im Januar 2019 (zur Vermeidung einer drohenden Zwangsversteigerung) eine Immobilie inkl. Grundstück für 130.000 €. Das Darlehen für den Hauskauf in Höhe von 130.000 € wurde dementsprechend alleine von diesem aufgenommen. Aufgrund der anstehenden gemeinsamen Aufnahme eines Kredits für eine Komplettsanierung zusammen mit der Lebensgefährtin möchte der Mann seine Partnerin zu gleichen Teilen im Grundbuch mit aufnehmen. Dies soll unentgeltlich im Rahmen einer Schenkung stattfinden. Da die Schenkung in diesem Fall ja nur einen Freibetrag von ca. 20.000 € vorsieht, würde hier eine Schenkungsteuer von ca. 16.000 € entstehen (ausgegangen vom Verkehrswert von 160.000 €). Könnte unabhängig von dem Darlehen, welches gemeinsam zur Sanierung aufgenommen werden soll, die Schenkungsteuer umgangen werden, wenn die Lebensgefährtin sich nachträglich als zweite Kreditnehmerin/Schuldnerin im Darlehen des Hauskaufs eintragen lassen würde?
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