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§ 10 Abs. 3 ErbStG,Konfusion,Verzicht

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Der Ehemann ist zuerst verstorben, die Ehefrau war Alleinerbin, das Ehepaar hatte vier gemeinsame Kinder. Kurz nach dem Ehemann ist auch die Ehefrau verstorben, die Kinder sind die Erben der Ehefrau/Mutter. Die Kinder machen nach dem Tod der Mutter die Pflichtteile im Verhältnis zum Vater geltend, es kommt jedoch nicht zur Erfüllung der Pflichtteilsansprüche. Frage: Entstehen Schenkungen zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft durch den wechselseitigen Verzicht auf die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, die Teil des Nachlasses der Mutter sind und auf die Erbengemeinschaft als Verbindlichkeit übergegangen sind?
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