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Erbfall USA-DE,Grundbesitz,Geldvermögen,§ 2 ErbStG

Der Erblasser ist Deutscher, der auch im Inland lebte. Das Erbe besteht aus einer Immobilie und Geldvermögen (Sparbücher). Erbin ist seine Schwester, die schon lange in den USA lebt. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG gehört das Grundstück zum sog. Inlandsvermögen, welches zur beschränkten Steuerpflicht führt. Aber wie wird das Geldvermögen behandelt? Ist dies in Deutschland nicht steuerpflichtig?
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