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§§ 13a,13b ErbStG,Verschonung von Betriebsvermögen in Form eines Mitunternehmeranteils,Sonderbetriebsvermögen als Rückausnahme zum Verwaltungsvermögen

A ist zu 60 % an der G GmbH & Co. KG beteiligt. B ist zu 40 % beteiligt. Die G GmbH & Co. KG hält 100 % der Anteile an der G GmbH (operativ tätiger Geschäftsbetrieb) im Gesamthandsvermögen. Bei der G GmbH & Co. KG inkl. der G GmbH handelt es sich um begünstigtes Betriebsvermögen, § 13b (1) Nr. 2 ErbStG. Die 60 % der Anteile sollen nun inkl. dem SBV auf B übertragen werden (§ 6 (3) EStG). A hält im Sonderbetriebsvermögen ein bebautes Grundstück, was er an die G GmbH vermietet. Diese Vermietung würde auch nach der Übertragung von B weiter durchgeführt werden. Handelt es sich bei dem Gebäude um privilegiertes Vermögen i.S.d. § 13b (4) Nr. 1a ErbStG? Abwandlung: Würde sich an der Behandlung etwas ändern, wenn A 59 % ohne SBV übertragen würde und dann die verbleibenden 1 % inkl. SBV beim Todesfall? Anmerkung: A hat nach der Übertragung der 59-%-Anteile isoliert betrachtet keine Stimmmehrheit mehr.
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