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§ 21 ErbStG,unbeschränkte Steuerpflicht,Wertpapierdepot

Unsere Mandantin ist deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz/ständigem Aufenthalt in Südafrika. Nun ist die Mutter mit Wohnsitz in Deutschland verstorben. Beim Nachlass handelt es sich um ein Wertpapierdepot in der Schweiz. Muss unsere Mandantin eine Erbschaftsteuererklärung in Deutschland abgeben und deutsche Erbschaftsteuer bezahlen?
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