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Neffen und Nichten,§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG,§ 31 ErbStG

Ein verstorbener Deutscher hat keine direkten Nachkommen, so dass die Nichten und Neffen das Vermögen erben. Der Freibetrag beträgt ja 20.000 €. Drei der Erben wohnen in Deutschland, zwei in Amerika und ein Erbe in Griechenland. Frage: Müssen die beiden Amerikaner und der Grieche hier eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, und fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an?
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