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Liquidation GmbH,Behaltensregeln,§ 13a Abs. 6 ErbStG

Ein Mandant ist an einer GmbH als Alleingesellschafter beteiligt und verstirbt. Alleinerbin ist die Witwe, die die GmbH liquidieren möchte. Da der GmbH-Anteil für Zwecke der Erbschaftsteuer zu bewerten ist, kommt die Vergünstigung des § 13b ErbStG in Betracht. Da keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, stellt sich die Frage, ob die Liquidation einen Verstoß gegen Behaltensregeln darstellt. Geht die Vergünstigung des § 13b ErbStG verloren, wenn ein Liquidationsbeschluss gefasst wird?
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