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Substanzwert Unternehmen,Vereinfachungsregelungen,§ 11 Abs. 2 BewG

Frage zur Ermittlung der Wertansätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Rahmen des Substanzwertes Bei der Veranlagung der Schenkungsteuer eines übertragenen Unternehmens wurden vom Finanzamt bei der Bewertung des Anlagevermögens verschiedene Wertansätze vorgenommen. Bei den bereits abgeschriebenen Wirtschaftsgütern wurde von der Vereinfachungsregelung nach B 11.5 (7) EStR in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten Gebrauch gemacht, bei den Wirtschaftsgütern mit einem Restbuchwert wurde dieser Restbuchwert als Wertansatz gewählt. Können verschiedene Ermittlungen von Wertansätzen bei der Bewertung des Anlagevermögens vorgenommen werden, oder kann auch bei noch nicht abgeschriebenen Wirtschaftsgütern der Ansatz des gemeinen Wertes mit 30 % der AK erfolgen, wenn dies nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt?
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