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Schenkung,Zahlung auf Erbteil,Abgrenzung Erbschaft

Die Ehefrau unseres Mandanten ist verstorben und hinterlässt einen Ehemann sowie zwei Söhne. Laut Testament ist der Ehemann befreiter Vorerbe, die Söhne je zu 1/2 Nacherben. Der Vater hat als Vorerbe eine Immobile veräußert, für die er zu 50 % aus eigenem Recht Eigentümer ist und zu 50 % als Vorerbe seiner Frau. Er hat nun 50 % des Erlöses, gewünscht war der Anteil, der ihm als Vorerbe zusteht, direkt zu jeweils 50 % an seine beiden Söhne weiterzuleiten. Diese haben somit 25 % des Kaufpreises erhalten, im Ergebnis den Anteil, der ihnen als Nacherben zustehe würde im Fall des Todes des Vorerben. Nun ist fraglich, ob es sich bei der Übertragung dieses Anteils des Kaufpreises um eine Schenkung des Vaters (originär) an die beiden Söhne handelt oder um eine vorweggenommene Nacherbfolge, deren Anfall bereits zum jetzigen Zeitpunkt als anteiliger Nacherbfall angezeigt werden muss.
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