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Künstler,Betriebsvermögen,§ 13a ErbStG

Eine Mandantin und ihre zwei Brüder werden ihren als Künstler tätigen Vater beerben. Das Betriebsvermögen besteht ausschließlich aus den vom Vater erschaffenen Kunstwerken. Es hat einen Verkehrswert i.H.v. 1.500.000 €. Es besteht aus ca. 2.000 Einzelstücken. Ist das Betriebsvermögen im Erbfall erbschaftsteuerlich begünstigt? In welcher Größenordnung darf das Betriebsvermögen nach dem Erbfall veräußert werden, ohne die Begünstigung zu gefährden?
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