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Testamentary Trust,Nachlassverwalter,Verfügungsmöglichkeit

Der Schwager meiner Mandantin ist verstorben. Meine Mandantin erbt 3/8 des Nachlasswertes von 2,8 Mio $. Der Erblasser hat einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, der insbesondere den Nachlassanteil meiner Mandantin treuhänderisch verwalten soll. Gemäß dem Testament des Erblassers sieht der Vermögensübergang wie folgt aus: Der Nachlassverwalter transferiert diesen partiellen Nachlassanteil in einen Testamentary Trust. 1/3 dieses Nachlasses soll direkt an meine Mandantin ausgeschüttet werden. Ein Jahr nach der Ausschüttung soll die Hälfte des Restvermögens inkl. Erträge an meine Mandantin überführt werden. Der Rest soll 21 Jahre verwaltet werden. Der Erblasser war US-Amerikaner mit Wohnsitz in USA, Kansas. Der Trust wird durch den amerikanischen Nachlassverwalter The Midwest Trust, USA, Kansas verwaltet. Meine Mandantin hat keine Dispositionsrechte. Dem Nachlassverwalter wurden umfangreiche Verfügungsrechte eingeräumt. Ist die gesamte Summe sofort im Rahmen der deutschen Erbschaftsteuer von meiner Mandantin als Bereicherung zu erklären oder nur der jeweilige Ausschüttungsanteil?
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