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Finanzmitteltest,junge Schulden,10-%-Grenze nach § 13b Abs. 7 ErbStG

An einer GmbH & Co. KG sind der Vater (V) mit 10 % und der Sohn (S) mit 90 % als Kommanditisten beteiligt. Der Vater möchte nun seinen restlichen Anteil von 10 % auf den Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zum 31.12.2021 übertragen. Der Unternehmenswert des Unternehmens nach dem Vereinfachten Ertragswertverfahren beläuft sich auf ca. 15 Millionen €. Aktuell befinden sich Finanzmittel (Kassen- und Bankbestände, Forderungen) in Höhe von ca. 3 Millionen € im Bestand der GmbH & Co. KG. Diese 3 Millionen € stellen die Netto-Finanzmittel, also nach Abzug von Verbindlichkeiten, dar. Damit beim Finanzmitteltest die 15-%-Grenze eingehalten werden kann, sollen nun stufenweise die Finanzmittel durch Entnahmen in Höhe von 2 Millionen € gemindert und durch kurzfristige Bankdarlehen von ca. 2 Millionen € ersetzt werden, so dass sich ca. acht Wochen vor Anteilsübertragung nur noch Finanzmittel von 1 Million € im Bestand der GmbH & Co. befinden. Etwa ein Vierteljahr nach der Anteilsübertragung werden die Bankdarlehen wieder durch entsprechende Einlagen der Gesellschafter von 2 Millionen € abgelöst. Ist diese Gestaltung möglich, um dadurch im Rahmen des Finanzmitteltests auf eine Quote von unter 15 % zu gelangen, um die Begünstigungen der §§ 13a, 13b ErbStG zu erhalten? Oder handelt es sich um eine schädliche Gestaltung im Sinne von § 42 AO?
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