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Kettenschenkung,Schenkung unter Auflage,eigene Weitergabeverpflichtung

Eine Wohnung befindet sich im Besitz der Eheleute A + B und soll an den Stiefsohn der A verschenkt werden (Ehegatte B ist nicht der Vater des Beschenkten). Um die Freibeträge voll auszunutzen, planen die Eheleute, dass der hälftige Anteil des B zunächst an die Ehefrau übertragen wird und danach das Grundstück komplett von der A an den Stiefsohn verschenkt wird. Wie sollte dies vertraglich festgehalten werden bzw. wie lange sollte eine sog. Schamfrist eingehalten werden, um nicht in den Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO hineinzugeraten?
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