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§ 13a ErbStG,Betriebsverpachtung,Verwaltungsvermögen

A erzielt Einkünfte aus einer Betriebsverpachtung im Ganzen. Pächter ist X. Es wird eine Lagerhalle mit Büro verpachtet. Die Lagerhalle mit Büro wurde früher im Einzelunternehmen von A genutzt. Nunmehr will A die „Betriebsverpachtung im Ganzen“ im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge aus seinen Sohn S übertragen. 1. Stehen S die Vergünstigungen nach § 13a ErbStG zu? 2. Stellt das Grundstück mit Lagerhalle und Büro Verwaltungsvermögen dar?
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