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§ 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG,zwangsweise Betriebsveräußerung

Liegt ein Verstoß gegen die Behaltefrist (§ 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) auch in dem Fall vor, wenn der Erbe aufgrund berufsrechtlicher Gründe das Unternehmen/die Praxis nicht weiterführen darf? In unserem Fall wurde ein Hausarztpraxis vererbt. Der Erblasser war Hausarzt, die Erbin ist keine Ärztin, so dass sie die Praxis zeitnah nach dem Tod des Erblassers veräußern musste. Aus berufsrechtlichen Gründen durfte sie weder die Praxis selbst weiterführen noch als reine „Inhaberin“ die Praxis mit angestellten Ärzten weiterführen. Liegt trotzdem ein Verstoß gegen die Behaltefrist und somit kein begünstigtes Betriebsvermögen vor?
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