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§ 13a ErbStG,Verschonungsregel bei schenkweiser Aufnahme von Angehörigen in ein Einzelunternehmen

Mein Mandant beabsichtigt, seinen Sohn unentgeltlich in sein Einzelunternehmen aufzunehmen. Es soll eine GbR mit Beteiligungsverhältnissen von jeweils 50 % entstehen. Die Aufnahme erfolgt unentgeltlich und damit ohne Auflösung der stillen Reserven. Kann hier hinsichtlich der Schenkungssteuer der Verschonungsabschlag bzw. die Optionsverschonung angewandt werden?
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