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Verschonung für Wohnungsunternehmen,§ 13b Abs. 1 Nr. 4 Satz 2d ErbStG,300-Objekt-Grenze

Ich habe eine Frage, die den Begriff „Wohnbauunternehmen“ betrifft. Meine Mandantin, die ein Maschinenbauunternehmen als Einzelunternehmen betreibt, hält in ihrem Betriebsvermögen ein Mehrfamilienhaus mit 36 Wohnungen, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Dieses Mehrfamilienhaus wurde vor vielen Jahren vom Vater meiner Mandantin für 66 Jahre im Wege einer Erbbau-Verpachtung an einen fremden Dritten verpachtet. Der Erbbau-Pachtvertrag läuft in zwölf Jahren aus. Das Mehrfamilienhaus fällt dann entschädigungslos wieder an meine Mandantin zurück. Im Privatvermögen hält meine Mandantin weitere rund 200 Wohnungen, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Meine Mandantin beabsichtigt den Zukauf von zwei weiteren Mehrfamilienhäusern, die insgesamt 70 Wohnungen umfassen. In der Addition dieser drei Wohnungsbestände (1* Betriebsvermögen, 2* Privatvermögen) würde die Zahl von 300 Wohnungen überschritten werden, die die Finanzverwaltung voraussetzt, um die Privilegien eines Wohnungsunternehmens im schenkungsteuerlichen Bereich zu gewähren. Meine Frage wäre nun: Ist es zulässig, die 36 Wohnungen, die in Erbpacht verpachtet sind, zur Überschreitung der 300-Wohnungsgrenze hinzuzurechnen?
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