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Auseinandersetzung Erbengemeinschaft,Anrechnung Pflegeleistungen

Vater (V) stirbt im Jahr 2017, Mutter (M) im Jahr 2019. Beide leben in eigenem EFH in direkter Nachbarschaft zur Tochter (T). (V) und (M) sind beide gesundheitlich stark eingeschränkt. Tochter übernimmt unentgeltlich die Verpflegung und die fürsorgliche Betreuung ab 2016. (M) litt unter starker Demenz. (T) hat einen Bruder (B), beide bilden eine Erbengemeinschaft. Das Erbe ist ein Bankguthaben in Höhe von ca. 90.000 € und das EFH. Die Gemeinschaft soll nunmehr auseinandergesetzt werden, wobei die Tochter die Pflege und Fürsorge für die Eltern mit angerechnet haben möchte. Der (B) ist damit einverstanden. Als Grundlage sollen die gesetzlichen Pflegesätze herangezogen werden. Es ergibt sich somit im Ergebnis keine Aufteilung zu 50/50, sondern ca. 80 (T) zu 20 (B). Der (B) möchte sodann seinen Anteil an dem EFH auf seine Schwester übertragen unter Einräumung eines dinglichen Wohnrechts auf drei Räume im Dachgeschoss, da sich das Haus, wie schon aufgeführt, in direkter Nachbarschaft zum Haus der (T) befindet und beide die gleiche Zufahrtsstraße benutzen. Gibt es hinsichtlich der Anrechnung der Pflegekosten Bedenken? Wenn nein, ist die Berechnungsgrundlage akzeptabel, oder gäbe es eine andere Alternative?
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