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§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG,§ 14 ErbStG

Meine Mandanten haben als Eheleute im Jahr 2010 ein gemeinsames Einfamilienwohnhaus für 600.000 € gekauft. Die Eheleute sind je zur Hälfte Eigentümer geworden. Das Geld für den Kaufpreis jedoch stammte nur von den Konten des Ehemannes. Eine Anzeige dieser Schenkung in Höhe von 300.000 € vom Ehemann zur Ehefrau gegenüber dem Finanzamt ist bisher nicht erfolgt. Der Mandant möchte jetzt diese Schenkung aus dem Jahr 2010 nachträglich bei dem Finanzamt anzeigen. Gleichzeitig fragt er an, ob er seiner Ehefrau im Jahr 2021 weitere 500.000 € in Geld schenken darf, ohne dass hierauf Schenkungsteuer zu entrichten wäre, da im Jahr 2021 die Zehnjahresfrist für den Schenkungsfreibetrag abgelaufen sei und er erneut den vollen Freibetrag zur Verfügung hat.
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