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Zugewinnausgleich,Geltendmachung durch Erbe,§ 5 ErbStG

Einer Mandantin ist zuerst der Vater, dann einen Monat später die Mutter verstorben. Die Eltern lebten in Zugewinngemeinschaft. Bei der Erbschaftsteuererklärung für den zuerst verstorbenen Vater stellt sich die Frage der Zugewinnausgleichsforderung. In die Ehe wurde nur geringes Vermögen von beiden eingebracht. Der Erblasser häufte dann während der Ehe ein Vermögen (Grundvermögen, Wertpapiere, Bankguthaben) von ca. 5,1 Mio. € an, die überlebende Ehefrau von ca. 1,1 Mio. €. Die fiktive Ausgleichsforderung würde demnach ca. 2 Mio € betragen. Erhält die Ehefrau nun diesen steuerfreien Zugewinnausgleich gem. § 5 ErbStG? Ist dieser Ausgleich noch an sonstige Vorgaben gekoppelt bzw. müssen hier noch Besonderheiten beachtet werden?
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