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Verzicht,Pflichtteil,Abfindung

Mandant K beerbt gem. Testament als Alleinerbe seine verstorbene Frau. Verkehrswerte des Erbes sind 4 Mio. €, Steuerwert sind 3 Mio. €. Der Pflichtteilsanspruch des Sohnes wären somit 1 Mio. € (4 x 1/2 x 1/2). Der Sohn verzichtet auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen eine Abfindung von 500 T€. Der Wert liegt somit unter 1/4 des Verkehrswerts und auch unter 1/4 des Steuerwerts. Fragen: 1) Ist es zutreffend, dass der Sohn in seiner eigenen ErbSt-Erklärung 500 T€ zu erfassen hat (ohne Betrachtung von Freibeträgen)? 2) Der Vater kann korrespondierend 500 T€ als Nachlassverbindlichkeit erfassen?
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