Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 7 Abs. 7 ErbStG,disqoutale Aufteilung eines Verkaufserlöses

Mandant A und B betreiben ein MVZ (Psychotherapie) und sind zu je 50 % daran beteiligt. A hat im Jahr 2002 einen Praxissitz unentgeltlich in das MVZ eingebracht. Zum 01.07.2021 soll ein neuer Geschäftspartner aufgenommen werden. Dieser zahlt 115.000 € an A und 35.000 € an B, da A und B im Jahr 2002 vereinbart haben, dass im Falle des Verkaufs des Sitzes A der Verkaufserlös (hier 80.000 €) vollumfänglich zustehen soll. Frage: Stellt die disquotale Aufteilung des Kaufpreises eine Schenkung von B an A dar, da er den Anteil des MVZ für 115.000 € und B nur für 35.000 € verkauft, obwohl der Praxissitz rein rechtlich dem MVZ zugehört?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen