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Vorerbe,Nacherbe,Schenkung

Folgender Fall: Person A verstirbt in 11/2018 und bestimmt testamentarisch Person B und C (hierbei handelt es sich um seine beiden Stiefkinder) zu seinen Vorerben. Nacherbe ist Person D (hierbei handelt es sich um die Nichte von A). Erbmasse ist ein Einfamilienhaus, in dem A gelebt hat und nach seinem Ableben Person C einzieht. Als Nutzungsentschädigung zahlt C an B monatlich 350 €. In 07/2020 verstirbt Person C. Die Hälfte des Hauses erbt nun die Nacherbin D. Diese möchte das Objekt selbst nutzen und einigt sich mit Person B darüber, dass diese für 25.000 € Abfindung auf ihr Vorerbe verzichtet. Das Objekt ist seitens eines Gutachters auf 325.000 € geschätzt. Nun stellt sich u. a. die Frage, ob es zwischen B und D zu einer Schenkung kommt. Die statistische Lebenserwartung von B sind noch 14 Jahre. Die Argumentation für die vielleicht zu gering angesetzte Abfindung war die, dass B ja auch bzgl. des Objekts zur Unterhaltung verpflichtet wäre, was sie die ganze Zeit nicht getan hätte. 
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