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§ 13d ErbStG,Wohnungen im Betriebsvermögen,geerbter GmbH-Anteil

Mandant ist mit seiner Schwester je zu 50 % an einer Grundstücks-GmbH beteiligt; die GmbH hat mehrere Wohnungen an private Nutzer vermietet. Die Schwester ist im Jahr 2019 verstorben. In der Erbschaftsteuererklärung des Bruders, der Alleinerbe ist, wurden die GmbH-Anteile bewertet und die 10-%-Steuerbefreiung für die vermieteten Wohnungen nach § 13d ErbStG beantragt, die das Finanzamt mit Hinweis auf R E 13d (5) ErbStG ablehnt. Gemäß § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG gilt der verminderte Wertansatz aber für nicht zum begünstigten Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz. Da es sich bei den Wohnungen bei der GmbH um Verwaltungsvermögen handelt, sollte nach dem Zweck des § 13d ErbStG doch eine Berücksichtigung möglich sein, da Verwaltungsvermögen nicht begünstigt ist?
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