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Verwaltungsvermögen,Nießbrauch,Überentnahme

Laut Notarvertrag vom 26.11.2020 über die Abtretung von Geschäftsanteilen an der XY GmbH überträgt der Vater an den Sohn 50 % und an die Ehefrau 25 % der Geschäftsanteile unentgeltlich im Wege der Schenkung. Beim Schenker verbleiben 25 % der Anteile. Der Schenker behält sich an den geschenkten Anteilen einen lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Dem Schenker (Jahrgang 1944) stehen die auf die Geschäftsanteile entfallenden Dividenden zu. Am 23.12.2020 beschließt der Schenker eine Ausschüttung in Höhe von 1.100.000 €. Auszahlung erfolgt am 24.12.2020. Fragen: 1. Das Verwaltungsvermögen, also hier Bankbestand, beträgt am 26.11.2020: 1.600.000 €, am 31.12.2020 nur noch ca. 300.000 €, nach Ausschüttung u.Ä. Welcher Wert ist anzusetzen? Kann hier die Ausschüttung evtl. als Verbindlichkeit gesehen werden? 2. Hat die Ausschüttung nachteilige Folgen für die Verbleibensvoraussetzung? 3. Die Nießbrauchverpflichtung wird bei einer 85%igen Befreiung wohl auch nur mit 15 % zum Abzug zugelassen (Hinzurechnung der Schuld mit 85 %). Das Verwaltungsvermögen wird bei mehr als 10 % Anteil als nicht begünstigtes Vermögen voll der Schenkungssteuer unterworfen. Nachdem aber den Beschenkten keine Dividenden zustehen, ist dieses Ergebnis m.E. unbillig. Ist das so korrekt?
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