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Nachlassregelung,Zugewinnausgleich,Pflichtteilsanspruch

V ist mit M2 in zweiter Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe stammt K2. Aus der ersten Ehe stammt das leibliche Kind K1. V und M2 leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beide haben ein Anfangsvermögen von null im Zeitpunkt der Eheschließung 2000. V setzt in einem notariellen Testament K2 zum Alleinerben ein, und K1 werden die Firmenanteile an der vermögensverwaltenden gewerblich geprägten V GmbH & Co. KG als Vermächtnis ausgesetzt. V verstirbt im Jahr 2020 und hinterlässt Barvermögen von 10 Mio. €, Wert der V GmbH & Co. KG zum Ablebenszeitpunkt des V 90 Mio. €. Wer erhält was?
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