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Beschränkte Steuerpflicht,Freibetrag,Inlandsvermögen

Unsere Mandantin ist italienische Staatsbürgerin mit ausschließlichem Wohnsitz in Italien und hat im Jahr 2015 von ihren Eltern, ebenfalls ausschließlicher Wohnsitz in Italien, eine Immobilie geschenkt bekommen (Wert ca. 200.000 €). Dieser Vorgang unterliegt der beschränkten Steuerpflicht. Eine Schenkungssteuererklärung wurde bis dato nicht abgegeben. Unsere Frage betrifft den Freibetrag hierzu: Für den VZ 2015 liegt unseres Wissens nach ein Freibetrag von 2.000 € vor, welcher als EU-rechtswidrig eingestuft wurde. Dementsprechend müsste aus unserer Sicht der generelle Freibetrag (400.000 €) greifen. Können Sie dies bestätigen und die entsprechenden Quellen liefern?
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