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Gelegenheitsgeschenke,Üblichkeit,§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG

Eine Mandantin möchte ihrer Tochter einen hohen Geldbetrag anlässlich der Hochzeit der Tochter schenken. In Anbetracht des übrigen Vermögens ist der Betrag, der geschenkt werden soll, lediglich ein kleiner Teil des Gesamtvermögens. Die Schenkung möchte die Mandantin jetzt vornehmen, die Hochzeit wird jedoch erst in gut zwei Monaten stattfinden. Ist die Zeitspanne zwischen der Schenkung und dem Anlass der Schenkung ein Ausschlussgrund für die Schenkungsteuerbefreiung für übliche Gelegenheitsgeschenke? Wie weit dürfen der Anlass und der Schenkungszeitpunkt maximal auseinanderliegen? Gibt es eine absolute wertmäßige Obergrenze für diese Steuerbefreiung?
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