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Bewertungsverfahren,WEG vs. Mietwohngrundstück,§ 182 BewG

Eine Mandantin erhielt ein Grundstück vererbt. Das Grundstück umfasst ein Büro und 14 Tiefgaragenstellplätze. Das Objekt ist nach § 8 WEG geteilt. Sowohl das Büro als auch die 14 TG-Plätze haben einen eigenen Grundbucheintrag. Wir haben das Objekt im Ertragswertverfahren bewertet. Das Finanzamt besteht nun auf dem Sachwertverfahren mit der Begründung, dass die Objekte sich im Teileigentum befinden. Ist dies zutreffend? Kann eine Eigentumswohnung als einzelnes Objekt nicht im Ertragswertverfahren bewertet werden?
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